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   OLG Celle, 05.09.2002 - 13 Verg 9/02   

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https://dejure.org/2002,3021
OLG Celle, 05.09.2002 - 13 Verg 9/02 (https://dejure.org/2002,3021)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.09.2002 - 13 Verg 9/02 (https://dejure.org/2002,3021)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. September 2002 - 13 Verg 9/02 (https://dejure.org/2002,3021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Nachprüfung der Teilauftragsvergabe durch den beauftragten privaten Bauunternehmer

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachunternehmerleistungen: eventuelle Ausschreibungen des privaten Hauptunternehmers - auch unter Beteiligung eines öffentlichen Auftraggebers - eröffnen nicht den Vergaberechtsweg

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 98
    Nachprüfung der Ausschreibung eines Teilauftrages im Rahmen eines öffentlichen Auftrags durch den privaten Bauunternehmer als Auftragnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    "Wesertunnel"; Anwendbarkeit der Nachprüfung gemäß §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf die Ausschreibung einer Teilleistung eines mit der Erstellung eines Gesamtbauwerks beauftragten privaten Bauunternehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Wesertunnel"; Anwendbarkeit der Nachprüfung gemäß §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf die Ausschreibung einer Teilleistung eines mit der Erstellung eines Gesamtbauwerks beauftragten privaten Bauunternehmens

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ausschreibung durch Auftragnehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss ein GU, der einen öffentlichen Auftrag erhält, selbst auch öffentlich ausschreiben? (IBR 2002, 618)

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 60
  • BauR 2003, 437 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 91
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05

    Lieferung je eines Tiefsee- und Mittelwasser-Fächerecholots für das

    Eine (falsche) Rechtsmittelbelehrung eröffnet keinen Rechtsmittelzug (OLG Celle, Beschluss v. 5. September 2002, 13 Verg 9/02).

    Durch die Verlagerung von "Unterbeschaffungen" bzw. Nachunternehmerleistungen auf den Auftragnehmer der Gesamtleistung kann er weitere Ausschreibungen einzelner Gewerke vermeiden (zur Beschaffung eines Echolots im Rahmen des Neubaus eines Forschungsschiffes: OLG Rostock, Beschluss v. 5. Februar 2003, 17 Verg 14/02; vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 5. September 2002, 13 Verg 9/02).

  • OLG Rostock, 05.02.2003 - 17 Verg 14/02

    Ausschreibungspflicht der Änderung eines bereits abgeschlossenen öffentlichen

    Solche können ihnen als mögliche Subunternehmer oder Lieferanten des Bieters auch nicht zukommen (vgl. Boesen, Vergaberecht, 2000, § 97 Rn. 58; Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl. 2002, § 107 GWB Rn. 3; OLG Celle, Beschluss vom 5.09.2002, 13 Verg 9/02).

    Es ist nicht Sinn des Vergaberechtes, einzelne Gewerke doppelt auszuschreiben (vgl. Bechthold, GWB, § 99 Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 5.09.2002, 13 Verg 9/02).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

    Dies hat der Senat bereits mit Beschluss vom 13. November 2000 (Verg 25/00, nachrichtlich bei Jaeger NZBau 2001, 289, 292) entschieden (ebenso OLG Rostock, NZBau 2000, 447; NZBau 2003, 60; Otting, in Bechtold, GWB, 4. Aufl., § 107 Rdnr. 2; Möllenkamp, in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 107 Rdnr. 27; Boesen, Vergaberecht, § 107 Rdnr. 39; Reidt, in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2. Aufl., § 107 Rdnr. 16; Heuvels, in Loewenheim/Meessen/ Riesenkampff, GWB, § 107 Rdnr. 10; Kadenbach, in Willenbruch/Bischoff, Kompaktkomm. Vergaberecht, § 107 GWB Rdnr. 13; aA: Byok, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 107 GWB Rdnr. 971; Marx, in Motzke/Pietzker/ Prieß, VOB/A, §§ 107/108 GWB Rdnr. 21; Dreher, in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 107 Rdnr. 15).
  • VK Düsseldorf, 30.10.2006 - VK-44/06

    Wer ist der richtige Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren?

    Auch wenn sich der Auftraggeber bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens der Hilfe eines Dritten bedient - mit der Konsequenz, dass er sich dessen Vergaberechtsverstöße zurechnen lassen muss - wird nur der Auftraggeber selbst, der letztlich auch Vertragspartner wird, vergaberechtlich verpflichtet, so dass das Nachprüfungsverfahren nur diesem gegenüber durchgeführt werden kann (vgl. BayOLG, Beschluss vom 01.07.2003, Az.: Verg 03/03; OLG Dsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Az.: Verg 28/02; OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2002, Az.: 13 Verg 9/02).
  • VK Baden-Württemberg, 10.08.2016 - 1 VK 29/16

    Eingetragener Verein finanziert sich selbst: Kein öffentlicher Auftraggeber!

    Hierbei führt eine falsche Rechtsmittelbelehrung nicht dazu, dass ein Rechtsmittelzug eröffnet würde (VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2007, VK-14/2007-L, OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2002, 13 Verg 9/02).
  • BayObLG, 01.07.2003 - Verg 3/03

    Zuschlagsverbot nach § 115 Abs. 1 GWB

    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die vergaberechtlichen Bestimmungen ausschließlich den Auftraggeber verpflichten und dass nur ihm gegenüber ein Vergabenachprüfungsverfahren durchgeführt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2003, 87; OLG Celle VergabeR 2003, 91).
  • VK Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 1 VK 12/13

    Länderübergreifende Beschaffung: Welche Vergabekammer ist zuständig?

    (Kulartz/Kus/Portz aaO., Rdn. 24 mit Hinweis auf OLG Celle, VergR 2003, 91 und VK Bund, VergR 2007, 106 ff.).
  • VK Düsseldorf, 18.06.2007 - VK-14/07

    An-Institut als öffentlicher Auftraggeber?

    Eine falsche Rechtsmittelbelehrung eröffnet keinen Rechtsmittelzug ( OLG Celle, Beschluss vom 5.9.2002, 13 Verg 9/02).
  • VK Sachsen, 03.11.2005 - 1/SVK/125-05

    Kläranlage XXX: Teilprojekt B - E-/MSR-Technik

    In diesem Fall würde die UXXX SXXX GmbH nämlich tatsächlich als die eigentliche Auftraggeberin tätig werden und nicht dem Vergaberegime unterliegen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2002, Az: 13 Verg 9/02).
  • VK Sachsen, 23.06.2003 - 1/SVK/069-03

    Erneute Ausschreibung trotz Generalunternehmerauftrag?

    Dem Wettbewerbszweck des Vergaberechts ist folglich ausreichend, wenn der Vertrag mit dem privaten Unternehmer ausgeschrieben wird (Boesen, Rn. 149 zu § 99, dazu auch OLG Celle, Beschl. 13 Verg 9/02 v. 27.08.02, IBR 2002, 618).
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